Schiessen ist für alkoholisierte und unter Drogen stehende Personen strikt untersagt.
Personen, die kein waffenrechtliches Dokument besitzen, ist das Schiessen nur unter Anwesenheit der Standaufsticht erlaubt.
Die ausgehängten Regeln des Schießstandes und die Anweisungen des Personals sind zu befolgen.
Für angerichtete Schäden an den Schießeinrichtungen und Ständen, haftet jeder Schütze selbst.
Auf Schießständen darf nur mit solchen Waffen und Munitionsarten
geschossen werden, die durch die behördliche Erlaubnis für diese
zugelassen sind.
Bei Fragen helfen wir euch gerne weiter.